Kreditwürdigkeit

Kreditwürdigkeit
Bonität

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Kre|dit|wür|dig|keit 〈f.; -; unz.〉 Vertrauenswürdigkeit (im Hinblick auf einen Kredit)

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Kre|dit|wür|dig|keit, die:
finanzielle Vertrauenswürdigkeit eines etwaigen Kreditnehmers.

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Kreditwürdigkeit,
 
vom Kreditgeber einem Kreditnehmer zugeordnete Eigenschaft, die erwarten lässt, dass dieser seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag erfüllen wird. Die Kreditwürdigkeit ist eine Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits und bestimmt sich nach der Zuverlässigkeit und Qualifikation des Kreditnehmers (persönliche Kreditwürdigkeit) sowie nach seinen Einkommens-, Ertrags- und Vermögensverhältnissen (materielle Kreditwürdigkeit). Von der Kreditwürdigkeit zu unterscheiden ist die Kreditfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, rechtswirksam einen Kreditvertrag zu schließen, die bei natürlichen Personen von der Geschäftsfähigkeit, bei juristischen Personen von der Regelung der Vertretungsbefugnis abhängig ist. Gelegentlich trennt man mit den Begriffen auch die persönlichen Eigenschaften des Kreditnehmers (als Kreditwürdigkeit) von den wirtschaftlichen Tatbeständen, die die Kreditrückzahlung ermöglichen sollen (als Kreditfähigkeit).
 
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit (Kreditprüfung, Kredit- oder Schuldneranalyse) erstreckt sich bei Privatpersonen in erster Linie auf die Vermögenssituation (Grundbesitz, Effektendepot) und die (zukünftige) Einkommenslage, bei Unternehmen auf die zukünftige Ertragskraft (u. a. Analyse der Jahresabschlüsse und der Finanzplanung, Einschätzung der Branche, der Absatzmärkte und der Qualität des Managements, Begutachtung der zu finanzierenden Objekte, Kreditauskünfte bei Industrie- und Handelskammern, Verbänden, Handelsregistern, Auskunfteien). Während bei Unternehmen die Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung in einem Kreditwürdigkeitsgutachten zusammengefasst werden, holen die Banken bei Privatkunden ergänzend zu den Angaben im Kreditantrag eine Auskunft bei der SCHUFA ein.
 
 
Hb. der Kreditprüfung, hg. v. W. Wiesinger (Wien 1987);
 B. Zellweger: K.-Prüfung in Theorie u. Praxis (Bern 21994).

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Kre|dit|wür|dig|keit, die: finanzielle Vertrauenswürdigkeit eines etwaigen Kreditnehmers.

Universal-Lexikon. 2012.

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